BEZAHLFORMEN SKIPÄSSE
Sie können Ihre Skipässe an den Kassen folgendermaßen bezahlen:
• Bargeld in €
• Bankomatkarte (MAESTRO)
• Kreditkarte (VISA, MASTERCARD, AMEX)
Sie können Ihre Skipässe an den Kassen folgendermaßen bezahlen:
• Bargeld in €
• Bankomatkarte (MAESTRO)
• Kreditkarte (VISA, MASTERCARD, AMEX)
Winter 2008/09 | Sommer/Herbst 2008 | ||
(20.12.08 - 03.05.09) | (05.07. - 19.12.08) | ||
| Snowkids: (€ 1,- pro Tag) | Jhg. 2002 - 2005 | Jhg. 2001- 2004 | |
| Kinder: | Jhg. 1995 - 2001 | Jhg. 1994 - 2000 | |
| Jugend: | Jhg. 1990 - 1994 | Jhg. 1989 - 1993 | |
| Erwachsene: | Jhg. 1989 + älter | Jhg. 1988 + älter | |
| Senioren Damen: | Jhg. 1949 + älter | Jhg. 1948 + älter | |
| Senioren Herren: | Jhg. 1944 + älter | Jhg. 1943 + älter |
| • | Bitte haben Sie Verständnis, daß unser Kassenpersonal keine Ausnahmen machen darf. Für den Bezug von ermäßigten Karten (Kinder, Jugendliche, Senioren, Einheimische, Behinderte) ist ohne Ausnahme ein Lichtbildausweis erforderlich! |
| • | Eine nachträgliche Verlängerung von bereits gelösten Skipässen ist nicht möglich. |
| • | Bei Verlust des Skipasses kein Ersatz! |
| • | Für Karten über einen Saisonsschnittpunkt wird ein Mischpreis errechnet. |
| • | Der Skipaß Sölden-Hochsölden ist auf allen geöffneten Anlagen in Sölden und Hochsölden, Gaislachkogl, Innerwald, Gampealm, Golden Gate und auf beiden Gletschern gültig, nicht aber in Vent, Obergurgl/Hochgurgl. |
| • | Für 8- und Mehrtagespässe sind Lichtbilder unbedingt erforderlich. Fotoautomaten stehen bei jeder Kassa zur Verfügung. |
| • | Im Regelfall beginnt die Laufzeit des Skipasses am Tag der Ausstellung. Auf Wunsch können alle Skipässe außer Staffel- und 1,5 Tageskarten im Vorverkauf erworben werden. Skipässe können bereits am Vortag der Gültigkeit ab 15.00 Uhr verwendet werden. Skipässe gelten immer an aufeinanderfolgenden Tagen, eine Unterbrechung ist nicht möglich (mit Ausnahme der Wahlabos). |
| • | Die Skipässe und Tageskarten sind nicht übertragbar! |
| • | Rückvergütung: Nur bei Sportunfall erfolgt eine Rückvergütung dann, wenn der Skipaß unverzüglich an einer unserer Skipaßkassen hinterlegt wird. Als Benützungstage gelten die Tage ab der Ausstellung bis inklusive des Unfalltages. Ein ärztliches Attest muß beigebracht werden. Schlechtwetter, Lawinengefahr, unvorhergesehene Abreise, Betriebsunterbrechungen, Sperrung von Skiabfahrten usw. geben keinen Anspruch auf Rückvergütung oder Verlängerung. |
| • | Der nachträgliche Umtausch gegen einen anderen Skipass, die Übertragung auf andere Personen, Verlängerung oder Verschiebung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich. Staffel- und 1-Tageskaren werden nicht rückerstattet. |
| • | Die Betriebseinstellung einiger Anlagen während oder am Ende der Saison aufgrund der Schneelage bzw. die Betriebseinstellung des Skibusverkehrs am Ende der Saison bleibt vorbehalten. |
| • | Bitte die Hinweise an den Zugängen zu den Liften und in den Talstationen beachten. |