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SICHERHEITSHINWEISE FÜR WINTERSPORTLER



ALPINUNFALLMELDUNG WÄHREND DES SKIBETRIEBES


bei Skiunfall, Lawinenabgang, etc. - Alarmierungszentrale Mittelstation Gaislachkoglbahn:

Tel. +43 (0)5254-508 825

EINTEILUNG DER SKIABFAHRTEN

Das erschlossene Skigebiet wird in organisierten und freien Skiraum unterteilt.

ORGANISIERTER SKIRAUM

 
        FREIER SKIRAUM
PISTE SKIROUTE VARIANTE
                
Markiert Markiert NICHT markiert
     
             
Genügend breit angelegt NICHT definierte Breite Überhaupt NICHT angelegt
   
            
Präpariert NICHT präpariert NICHT präpariert
   
 
              
Kontrolliert NICHT kontrolliert
NICHT kontrolliert
    
 
              
Schutz vor
atypischen Gefahren
Schutz vor
Lawinengefahr
NICHT vor alpinen
Gefahren geschützt!
        
 
Einteilung in Schwierigkeitsgrade:
Leichte Piste (Blaue Piste):
Die Neigung diese Piste darf 25% Längs- und Quergefälle nicht übersteigen, mit Ausnahme kurzer Teilstücke im offenen Gelände.
Mittelschwierige Piste (Rote Piste):
Die Neigung diese Piste darf 40% Längs- und Quergefälle nicht übersteigen, mit Ausnahme kurzer Teilstücke im offenen Gelände.
Schwierige Piste (Schwarze Piste):
Die Neigung diese Piste übersteigt die Maximalwerte der Roten Piste.
Skiroute:
Ist eine allgemein zugängliche, zur Abfahrt mit Wintersportgeräten vorgesehene und geeignete Strecke, die markiert und nur vor Lawinengefahren gesichert ist (nicht vor anderen Gefahren), aber NICHT präpariert und NICHT kontrolliert wird.
ALPINE GEFAHREN - LAWINENGEFAHR


ALPINE GEFAHREN!

Achten Sie darauf, daß Sie sich im hochalpinen Gelände befinden.

Das Verlassen der markierten Pisten erfolgt auf eigene Gefahr.

Am Gletscher ist abseits der markierten Pisten mit Gletscherspalten zu rechnen - LEBENSGEFAHR!

 

LAWINENGEFAHR
Wird für eine Skipiste oder Skiroute Lawinengefahr festgestellt , muß diese unverzüglich gesperrt werden.
Müssen alle von einem Lift erschlossenen Skipisten/Skirouten gesperrt werden, muß der Betrieb der Anlage eingestellt werden bzw. die Mitnahme von Winterportgeräten verboten werden.



Lawinenwarnschilder und Blinkleuchten warnen vor diesen Gefahren und sind genau zu beachten.
Gesperrte Skipisten/Skirouten: Das Befahren solcher Skipisten und Skirouten ist ausnahmslos verboten und darf auch nicht auf eigene Gefahr unternommen werden.Die Lawinenkommission ist zuständig für das Sperren und die Freigabe von Skipisten, Skirouten und Straßen je nach Wetterlage. Diese Kommission besteht aus erfahrenen und geschulten Personen, die diese Aufgabe weitgehend ehrenamtlich durchführen.



LAWINENGEFAHR IM FREIEN SKIRAUM
Grundsätzlich ist beim Verlassen des gesicherten Skiraums (Skipisten, Skirouten) auf alpine Gefahren im besonderen auf die Lawinengefahr zu achten. Erkundigen Sie sich im jedem Fall vor dem Befahren über die aktuelle Lage. Jeder Winterportler ist im freien Skiraum eigenverantwortlich unterwegs.

Wenn laut Lagebericht des Lawinenwarndienstes große bzw. sehr große Lawinengefahr besteht (Stufe 4 oder 5 auf der europ. Gefahrenskala) sind die Lawinenwarnleuchten auf den Panorama-/Orientierungstafeln einzuschalten.

BETRIEBSZEITEN - PISTEN/LIFTE AUSSER BETRIEB


Beachten Sie im Interesse Ihrer eigenen Sicherheit die Hinweise an den Liftanlagen hinsichtlich der Betriebszeiten der jeweilige Anlage bzw. der Skipisten.
Die letzte Kontrollfahrt des Pistendienstes erfolgt nach Betriebsschluß der Anlagen.

Außerhalb der Betriebszeiten erfolgt keine Gefahrensicherung mehr auf den Pisten - es ist äußerste Vorsicht geboten!

Es besteht Verletzungsgefahr durch Pistenbearbeitung - Spurrinnen, Windenseile, freiliegende Kabel und Schläuche der Schneekanonen.

KEINE HAFTUNG BEI UNFÄLLEN!

Betriebseinstellungen aus Sicherheitsgründen:
Extreme Witterungsverhältnisse (Lawinengefahr, Sturm,...) zwingen manchmal zur Betriebseinstellung von Anlagen bzw. zur Sperre von Skipisten oder einzelnen Hängen. Diese Maßnahmen müssen zur Sicherheit und zum Schutz der zu befördernden Fahrgäste ergriffen werden und sind durch die Betriebsvorschriften des Bundesministeriums vorgegeben.

Quelle: Leitfaden: Die Verkehrssicherungspflicht für Skiabfahrten, SITOUR GmbH, 1999
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