Rehgehege Balz

Info & Teilnahmebedingungen

Der Gewinnspiel-Zeitraum geht von 12.10.2010 bis 31.12.2010.

Jeder Spieler, der sich überhttp://www.soelden.com/rehgehegebalz/ mit Facebook verbindet und dort auf „gefällt mir" klickt, nimmt an der Verlosung der Gewinne teil.

Alle Spieler, die schon connected und Fan von Sölden sind nehmen Teil, indem sie einfach am Startscreen des Spiels auf „Spielen und gewinnen" klicken.
Wer nicht connected, aber schon Fan von Sölden ist, nimmt Teil in dem er sich mit „Anmelden" connected und einloggt  - auf „gefällt mir" muss man hier nicht mehr klicken.

Teilnahmeberechtigt sind Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr, die via Facebook-Anmeldung am Spiel teilgenommen und alle 3 Levels erfolgreich absolviert haben.

Aus allen Facebook-angemeldeten Teilnehmern werden danach bis 7.1.2011 10 Ski-Wochenenden für 2 Personen in Sölden inkl. 2 Übernachtungen in einer Komfortpension, inkl. 2-Tages-Skipass verlost. Pro Person kann nur ein Gewinn eingelöst werden.

Die Anreise nach Sölden jedes Gewinners (inkl. Begleitperson) erfolgt jeweils auf eigene Kosten.
Die Registrierung für das Gewinnspiel und ggf. das Einladen von Freunden erfolgen über Facebook Connect und unterliegen den entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Datenschutzrichtlinien.

Ötztal Tourismus übernimmt keine Haftung für die Einladungen oder die allgemeine Nutzung von Facebook. Facebook selbst stellt nur die Schnittstelle für die Registrierung zur Verfügung und steht sonst in keinem Zusammenhang mit dem Gewinnspiel.

Wir verständigen die Gewinner entweder per Facebook-Nachricht oder per E-Mail (je nachdem welche Daten im Facebook-Profil vorhanden sind) und geben die Namen der Gewinner auf der Sölden Facebook-Seite sowie auf div. Sölden/Ötztal-Websites bekannt.

Mit dieser Form der Verständigung und Veröffentlichung erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich einverstanden. Der Teilnehmer ist für die Richtigkeit der angegebenen E-Mail Adresse verantwortlich.

Der Gewinn muss bis 1.5.2011 eingelöst werden, danach verfällt der Anspruch auf den Gewinn. Die Gewinner stellen sich für Fotos vor Ort in Sölden zur Verfügung.
Der Rechtsweg ist ausdrücklich ausgeschlossen. Es gilt österreichisches Recht. Der Gewinn kann nicht in bar abgelöst werden.

Die Teilnehmer erklären sich bis auf Widerruf damit einverstanden, dass die erhaltenen Daten von Ötztal Tourismus zu Werbezwecken verwendet werden. Die Daten dürfen jedoch keinesfalls an Dritte weitergegeben werden.

Sölden