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Setz die Rettungskette in Gang! * Alarmierungszentrale Gaislachkoglbahn Mittelstation. |
Die Sicherheit der Wintersportler und Mitarbeiter steht bei den Bergbahnen Sölden zu jeder Zeit an erster Stelle. Manche Vorkehrungen dafür sind deutlich sichtbar, wie Pistenmarkierungen und Fangzäune. Viele andere Anstrengungen, etwa der Lawinenkommission, laufen hinter den Kulissen ab. Verunfallte Skifahrer dürfen sich auf eine erprobte Rettungskette verlassen.
Skigebietsbetreiber sind (im menschenmöglichen Ausmaß) dafür verantwortlich, dass keine Lawinen auf markierte Pisten und Skirouten abgehen. Daher tritt die Lawinenkommission täglich zur Lagebesprechung zusammen. Wenn nötig, wird in der Früh gesprengt, um Hänge von ihrer gefährlichen Schneelast zu befreien.
In manchen Fällen mag die Entscheidung der Lawinenkommission unverständlich wirken. Etwa wenn sie bei strahlendem Sonnenschein beschließt, eine Piste zu sperren, um Sicherungs- und Präparierungsarbeiten durchführen zu können. Grund für dieses No-go-Kommando sind aber nächtliche Schneefälle, von denen die Skifahrer oft gar nichts mitbekommen.
Ein Sturz, ein Ausrutscher: Wie schnell passiert das auf der Skipiste! Damit die Wintersportler unversehrt wieder auf die Beine kommen, werden Polsterungen an Liftstützen und Schneekanonen sowie Absturzsicherungen an den Pistenrändern angebracht.
Von den modernen, selbst entwickelten Fangnetzen haben die Bergbahnen Sölden in den letzten Wintern viele hundert Laufmeter neu aufgestellt, die von den Mitarbeitern regelmäßig kontrolliert werden.
Geschieht auf Söldens Skipisten doch ein Unfall, setzt sich sofort nach der Meldung eine vielfach erprobte Rettungskette in Gang. Die Pistenretter entscheiden je nach Verletzungsgrad, ob sie den Patienten mit dem Akja oder Skidoo ins Tal transportieren können oder den skigebietseigenen Hubschrauber rufen. Eine notärztliche Versorgung ist in Sölden selbst möglich oder in den Krankenhäusern Zams bzw. Innsbruck.
Tipp: Mit der Sölder Pistenrettungskarte hast du versicherungstechnisch ein Ass im Ärmel.
PS: Skifahren birgt zahlreichen Studien und Statistiken zufolge ein relativ geringes Verletzungsrisiko, betrachtet man die Anzahl der Skiunfälle in Relation zu den Beförderungen und Skierdays. Wer körperlich fit ist, sein Können richtig einschätzt und die FIS-Regeln befolgt, hat gute Chancen auf unfallfreien Pistenspaß.
Nimm Rücksicht! So lautet die Essenz der 10 weltweit gültigen Verhaltensregeln des Internationalen Ski-Verbandes FIS für Skifahrer und Snowboarder. Diese Grundregeln sollte jeder Wintersportler verinnerlichen, um Unfälle auf den Skipisten zu vermeiden und andere nicht zu gefährden. Also ruhig noch mal reinlesen vor dem nächsten Skiurlaub in Sölden!
1. Rücksicht auf die anderen Pistenbenützer:
Jeder Wintersportler soll sich stets so verhalten, daß er keinen anderen gefährdet oder schädigt.
2. Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise:
Jeder Pistenbenützer muß auf Sicht fahren. Seine Geschwindigkeit und Fahrweise seinem Können und dem Gelände, Schnee und den Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.
3. Wahl der Fahrspur:
Der von hinten kommende Wintersportler muß seine Fahrspur so wählen, daß er alle vor sich befindlichen Personen keinesfalls gefährden kann.
4. Überholen:
Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem Überholten für alle seine Bewegungen genügend Raum läßt.
5. Einfahren und Anfahren:
Jeder Pistenbenützer, der in eine Skiabfahrt einfahren oder nach einem Halt wieder anfahren will, muß sich nach oben und unten vergewissern, daß er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.
6. Anhalten:
Jeder Pistenbenützer muß es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Wer stürzt, muß solche Stellen so schnell wie möglich freimachen.
7. Aufstieg und Abstieg:
Wer aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muß den Rand der Abfahrtsstrecke benutzen.
8. Beachten der Zeichen:
Jeder Wintersportler muß die Markierung und die Signalisation beachten.
9. Hilfestellung:
Bei Unfällen ist jeder zur Hilfestellung verpflichtet
10. Ausweispflicht:
Jeder Pistenbenützer, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muß im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.
Das erschlossene Skigebiet wird in organisierten und freien Skiraum unterteilt
Piste | Skiroute | Variante | |
---|---|---|---|
Skiraum | ORGANISIERTER SKIRAUM |
ORGANISIERTER SKIRAUM |
FREIER SKIRAUM |
Markierung | Markiert | Markiert | NICHT Markiert |
Breite | Genügend breit angelegt |
NICHT definierte Breite |
Überhaupt NICHT angelegt |
Präparierung | Präpariert | NICHT präpariert |
NICHT präpariert |
Kontrolle | Kontrolliert | NICHT kontrolliert |
NICHT kontrolliert |
Alpine Gefahren | Schutz vor atypischen Gefahren |
Schutz vor Lawinengefahr |
NICHT vor alpinen Gefahren geschützt |
Leichte Piste
(Blaue Piste):
Die Neigung diese Piste darf 25% Längs- und Quergefälle nicht übersteigen, mit Ausnahme kurzer Teilstücke im offenen Gelände.
Mittelschwierige Piste
(Rote Piste):
Die Neigung diese Piste darf 40% Längs- und Quergefälle nicht übersteigen, mit Ausnahme kurzer Teilstücke im offenen Gelände.
Schwierige Piste
(Schwarze Piste):
Die Neigung diese Piste übersteigt die Maximalwerte der Roten Piste.
Skiroute:
Ist eine allgemein zugängliche, zur Abfahrt mit Wintersportgeräten vorgesehene und geeignete Strecke, die markiert und nur vor Lawinengefahren gesichert ist (nicht vor anderen Gefahren), aber NICHT präpariert und NICHT kontrolliert wird.
ALPINE GEFAHREN!
Achten Sie darauf, daß Sie sich im hochalpinen Gelände befinden.
Das Verlassen der markierten Pisten erfolgt auf eigene Gefahr.
Am Gletscher ist abseits der markierten Pisten mit Gletscherspalten zu rechnen - LEBENSGEFAHR!
LAWINENGEFAHR
Wird für eine Skipiste oder Skiroute Lawinengefahr festgestellt , muß diese unverzüglich gesperrt werden.
Müssen alle von einem Lift erschlossenen Skipisten/Skirouten gesperrt werden, muß der Betrieb der Anlage eingestellt werden bzw. die Mitnahme von Winterportgeräten verboten werden.
Lawinenwarnschilder und Blinkleuchten warnen vor diesen Gefahren und sind genau zu beachten.
Gesperrte Skipisten/Skirouten: Das Befahren solcher Skipisten und Skirouten ist ausnahmslos verboten und darf auch nicht auf eigene Gefahr unternommen werden.Die Lawinenkommission ist zuständig für das Sperren und die Freigabe von Skipisten, Skirouten und Straßen je nach Wetterlage. Diese Kommission besteht aus erfahrenen und geschulten Personen, die diese Aufgabe weitgehend ehrenamtlich durchführen.
LAWINENGEFAHR IM FREIEN SKIRAUM
Grundsätzlich ist beim Verlassen des gesicherten Skiraums (Skipisten, Skirouten) auf alpine Gefahren im besonderen auf die Lawinengefahr zu achten. Erkundigen Sie sich in jedem Fall vor dem Befahren über die aktuelle Lage. Jeder Winterportler ist im freien Skiraum eigenverantwortlich unterwegs.
Wenn laut Lagebericht des Lawinenwarndienstes große bzw. sehr große Lawinengefahr besteht (Stufe 4 oder 5 auf der europ. Gefahrenskala) sind die Lawinenwarnleuchten auf den Panorama-/Orientierungstafeln einzuschalten.
Beachten Sie im Interesse Ihrer eigenen Sicherheit die Hinweise an den Liftanlagen hinsichtlich der Betriebszeiten der jeweilige Anlage bzw. der Skipisten. Die letzte Kontrollfahrt des Pistendienstes erfolgt nach Betriebsschluß der Anlagen.
Außerhalb der Betriebszeiten erfolgt keine Gefahrensicherung mehr auf den Pisten - es ist äußerste Vorsicht geboten!
Es besteht Verletzungsgefahr durch Pistenbearbeitung - Spurrinnen, Windenseile, freiliegende Kabel und Schläuche der Schneekanonen. KEINE HAFTUNG BEI UNFÄLLEN!
Betriebseinstellungen aus Sicherheitsgründen
Extreme Witterungsverhältnisse (Lawinengefahr, Sturm,...) zwingen manchmal zur Betriebseinstellung von Anlagen bzw. zur Sperre von Skipisten oder einzelnen Hängen. Diese Maßnahmen müssen zur Sicherheit und zum Schutz der zu befördernden Fahrgäste ergriffen werden und sind durch die Betriebsvorschriften des Bundesministeriums vorgegeben.
Quelle: Leitfaden: Die Verkehrssicherungspflicht für Skiabfahrten, SITOUR GmbH, 1999
Sprengarbeiten
Im gesamten Skigebiet werden zu jeder Tages- und Nachtzeit, nach Neuschneefällen, starken Höhenwinden oder Strahlungseinflüssen Sprengarbeiten zum künstlichen Auslösen von Lawinen vorgenommen.
Das Befahren und Betreten des Geländes, außer den markierten und geöffneten Pisten und Wegen, ist zu dieser Zeit verboten.
Warnschilder und Absperrungen sowie eventuelle Anweisungen von Absperrposten sind zu beachten.
Wir sind mit dem Suchsystem RECCO® ausgerüstet. RECCO® ist ein Lawinenverschüttetensuchsystem, das weltweit zur schnellen Lokalisierung von Verschütteten eingesetzt wird. Die beiden Bestandteile - Reflektor und Detektor - ermöglichen eine Lokalisierung durch harmonischen Radar, stellen jedoch keinen Ersatz zu LVS-Geräten dar. Das RECCO®-System ermöglicht eine schnellere professionelle Suche und erhöht die Chance, lebend geortet zu werden.
www.recco.com